Rechtsänderung mit Stichtag

Der VKU ab 1. Januar 2027

Bis 31. Dezember 2026 und ab 1. Januar 2027 gelten unterschiedliche Abläufe. Entscheidend ist nicht das Buchungsdatum, sondern welche Regelung für Kurs und Prüfungsanmeldung gilt.

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Stichtag

1. Januar 2027

Der VKU behandelt neu Fahrassistenz- und Automatisierungssysteme und wird Voraussetzung für die Anmeldung zur Theorieprüfung.

Regelung bis 31. Dezember 2026

Nach der heutigen Reihenfolge wird zuerst die Basistheorie bestanden und der Lernfahrausweis erteilt. Danach wird der achtstündige VKU besucht; er muss vor der praktischen Prüfung abgeschlossen sein.

Regelung ab 1. Januar 2027

Der Besuch des VKU ist dann bereits für die Anmeldung zur Theorieprüfung erforderlich. Die Ausbildung soll Wissen über Gefahren und technische Assistenzsysteme vermitteln, bevor die ersten Lernfahrten beginnen.

Neue Kursinhalte

  • sicherer Einsatz von Fahrerassistenzsystemen
  • Grenzen und Überwachung von Automatisierungsfunktionen
  • weiterhin Wahrnehmung, Umwelt, Dynamik und Taktik
  • Anwendung des Wissens ab der ersten Lernfahrt

Übergang und offizielle Quellen

Kursveranstalter können Kurse nach der neuen Verordnung für Durchführungen ab 2027 erst ab 1. September 2026 erfassen. Bei einer Ausbildung über den Jahreswechsel prüfst du am besten zusätzlich die Angaben deines kantonalen Strassenverkehrsamts.