Regelung bis 31. Dezember 2026
Nach der heutigen Reihenfolge wird zuerst die Basistheorie bestanden und der Lernfahrausweis erteilt. Danach wird der achtstündige VKU besucht; er muss vor der praktischen Prüfung abgeschlossen sein.
Regelung ab 1. Januar 2027
Der Besuch des VKU ist dann bereits für die Anmeldung zur Theorieprüfung erforderlich. Die Ausbildung soll Wissen über Gefahren und technische Assistenzsysteme vermitteln, bevor die ersten Lernfahrten beginnen.
Neue Kursinhalte
- sicherer Einsatz von Fahrerassistenzsystemen
- Grenzen und Überwachung von Automatisierungsfunktionen
- weiterhin Wahrnehmung, Umwelt, Dynamik und Taktik
- Anwendung des Wissens ab der ersten Lernfahrt
Übergang und offizielle Quellen
Kursveranstalter können Kurse nach der neuen Verordnung für Durchführungen ab 2027 erst ab 1. September 2026 erfassen. Bei einer Ausbildung über den Jahreswechsel prüfst du am besten zusätzlich die Angaben deines kantonalen Strassenverkehrsamts.